Unser Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Immer mehr Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören besuchen wohnortnahe allgemeinbildende Schulen. Dabei muss ihren individuellen Förderbedürfnissen Rechnung getragen werden. Zur Unterstützung übernehmen Hörgeschädigtenpädagogen die Beratung der Eltern, der Lehrer und der Schüler vor Ort.

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst Hören (MSD-H) betreut Schüler mit Förderbedarf im Bereich Hören an

  • Grundschulen
  • Mittelschulen
  • Förderzentren
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Wirtschaftsschulen
  • Fachoberschulen

im gesamten Regierungsbezirk Schwaben.

Hörgeschädigtenpädagogen des MSD-H begleiten in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgemeinen Schulen die Schüler mit Förderbedarf im Bereich Hören während ihrer Schullaufbahn. Hierbei erfüllen die Hörgeschädigtenpädagogen wichtige Funktionen bei der Unterstützung der Schüler, Eltern und Lehrer. Sie stellen vielfältige Informationen zu den verschiedenen Hörschädigungen und deren möglichen Auswirkungen zur Verfügung und unterstützen dabei, passende Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Ziel ist der Verbleib des hörgeschädigten Schülers an der Regelschule.

Die Beratung durch den MSD-H ist für die Familien und die Schulen kostenfrei.

Förderzentrum Augsburg – Förderschwerpunkt Hören
Mobiler Dienst Hören
Tel.: 0821 65055-181
Fax: 0821 65055-119
msd1@sfha.de

Ansprechpartnerin:
Frau Weber

Arbeitsweise

Der Umfang der Betreuung des einzelnen Schülers vor Ort richtet sich nach dem Bedarf des jeweiligen Schülers und den Kapazitäten unseres Teams.

Unsere Arbeit an den Schulen verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen vor Ort so zu gestalten, dass für einen Schüler mit Förderschwerpunkt Hören die bestmöglichen Lernbedingungen geschaffen werden können. Die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Schülers erfassen wir durch Unterrichtshospitationen, in Gesprächen mit den zuständigen Lehrkräften sowie in Einzelgesprächen mit den betroffenen Schülern selbst.

Wir bieten ein breit gefächertes Angebot zu folgenden Bereichen:

  • Hintergründe zur Hörschädigung und deren Diagnostik
    • Informationen zum Hörvorgang im Allgemeinen
    • Erläuterungen der Diagnose
    • Informationen zur Ursache der Hörschädigung
    • Klärung von Fragen zu vorliegenden medizinischen Stellungnahmen und den verwendeten Fachbegriffen
  • Auswirkung der Hörschädigung
    • auf die individuelle Hörfähigkeit des Kindes
    • auf die Teilnahme am Unterricht
    • auf die sprachliche Entwicklung des Kindes
    • auf die sozial-emotionale Entwicklung des Kindes
  • Technische Versorgung
    • Erläuterung der vorhandenen technischen Hilfen, deren Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen
    • Hilfen beim Einsatz und Umgang mit den Hörhilfen (Hörgeräte, CI)
    • Hilfen beim Einsatz und Umgang mit der drahtlosen Übertragungsanlage
  • Optimierung der schulischen Rahmenbedingungen
    • Beratung zur Verbesserung der akustischen Bedingungen in den Klassenzimmern von der akustischen Sanierung bis hin zur Möblierung und Klassenraumgestaltung
    • Beratung zur Lage des Klassenzimmers
    • Ansprechpersonen für den hörgeschädigten Schüler
  • Hilfen im Unterricht
    • Beratung zu methodischen und didaktischen Maßnahmen im Unterricht
    • Information der Lehrkräfte und Mitschüler
  • Schulische Übergänge
    • Unterstützung bei Überlegungen zu Schulwechseln
    • Information neu aufnehmender Schulen
  • Kommunikation
    • Sicherung der Kommunikation im schulischen Umfeld
    • Hilfen bei Grenzen und Missverständnissen
  • Nachteilsausgleich/ Notenschutz (Ausgleich behindertenspezifischer Erschwernisse)
    • Beratung zu den Formalitäten der Beantragung
    • Anfertigen einer Stellungnahme

Beantragung

Voraussetzungen für die Beantragung einer Betreuung durch den MSD-H sind:

  • der Besuch einer allgemeinbildenden Schule im Regierungsbezirk Schwaben
  • eine vorliegende Diagnose über eine Schwerhörigkeit, eine Gehörlosigkeit oder eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
  • ein Verdacht auf Vorliegen einer Schwerhörigkeit, einer Gehörlosigkeit oder einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

Eine erste Kontaktaufnahme zum MSD-H kann über die Eltern oder die besuchte Schule erfolgen. Beide haben einen ausdrücklichen Beratungsanspruch. Für die Beratung der Lehrkräfte vor Ort ist das Einverständnis der Schulleitung notwendig.

Neben den notwendigen Kontakten über Telefon und E-Mail folgt als nächster Schritt meist ein erster Besuch durch den zuständigen Kollegen des MSD-H an der Schule. Dieser Besuch beinhaltet in der Regel eine Hospitation im Unterricht mit dem Ziel, das Kind und dessen Verhalten im Unterricht zu beobachten. Anschließend können in einem gemeinsamen Austausch mit der Lehrkraft mögliche Schwierigkeiten und erforderliche Hilfsmaßnahmen erarbeitet werden. Dabei erfolgt auch eine intensive Beratung zum Thema Hörschädigung.

Damit diese Betreuung und Beratung durch den MSD-H erfolgen kann, sind folgende Formalitäten notwendig:

  • Ausfüllen des Antragsformulars durch die Schule (Beantragung MSD) und die Eltern (Schweigepflichtentbindung)
  • Zusenden des Antragsformulars Diagnostik an den MSD-H

Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie vom MSD-H.